Spielberg-Bescheid ist rechtskräftig
Die für den positiven UVP-Bescheid für das Projekt Spielberg Neu zuständige Behörde (FA 13A – Umwelt- und Anlagenrecht) hat heute Landesrat Dr. Christian Buchmann (VP) darüber informiert, dass es keine Berufungen gegen den Bescheid geben wird, und damit der Bescheid ab heute – also zwei Wochen vor Ablauf der Berufungsfrist – inhaltlich rechtskräftig ist.