Meinung von Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer berücksichtigt nicht alle Fakten, Presseinformation vom 13.12.2006
Die nun veröffentlichte Meinung von Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer, die zum Schluss kommt, dass der Vertrag zwischen Bund, Land Kärnten, Land Steiermark und der ÖBB zum Bau des Koralmtunnels verfassungswidrig ist, weil kein volkswirtschaftlicher Nutzen nachgewiesen wurde, beruht auf falschen Fakten.