Kunasek/Khom/Amesbauer: Verordnung zur Aufhebung des „Lufthunderters“ wird am Dienstag unterzeichnet!
Für den Landeshauptmann Mario Kunasek unterzeichnet Landesrat Hannes Amesbauer am morgigen Dienstag die Verordnung, wodurch die bislang geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Teilstrecken der A 2 und A 9 mit Wirkung vom 18. April 2025 aufgehoben werden. Überwachung der NOX-Grenzwerte steht für Landesregierung weiterhin an erster Stelle; allfällige Maßnahmen für die ab 2030 geltenden EU-Grenzwerte werden nach Feststehen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre 2026 und 2027 geprüft und ausgearbeitet.
Graz (14. April 2025).- Nachdem die Landesregierung vor rund einem Monat die Aufhebung der auf Basis des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) basierenden Verordnung, mit der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der A 2 und der A 9 galten, bekanntgegeben hatte, wird die entsprechend dafür notwendige Verordnung zur Aufhebung nun vom zuständigen Landesrat Hannes Amesbauer am Dienstag unterzeichnet werden. Da es sich um einen Akt der mittelbaren Bundesverwaltung handelt, kann aus verfassungsrechtlichen Gründen weder der Landtag noch die Landesregierung damit befasst werden. Es unterfertigt der zuständige Landesrat im Auftrag des Landeshauptmanns. Unberührt bleibt dabei die selbstständige Verordnung betreffend Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Graz Ost und West (Feldkirchen).
Die Steiermärkische Landesregierung bekennt sich zu einer den Mobilitätsbedürfnissen aller Steirerinnen und Steirern entsprechenden Verkehrspolitik. Der auf Basis des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) verordnete „Lufthunderter" wurde in anderen Bundesländern bereits abgeschafft, blieb in der Steiermark aber bisher bestehen. Aus diesem Grund wurde eine rasche, faktenbasierte und ergebnisoffene Prüfung des „Lufthunderters" vorgenommen. Dabei zeigten die Messdaten beziehungsweise Untersuchungsergebnisse betreffend die flächendeckende Belastung durch die Luftschadstoffe Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2, dass die bestehenden Grenzwerte seit dem Jahr 2020 überwiegend eingehalten werden. Die Messstellen des Luftmessnetzes Steiermark haben jedoch nur eine eingeschränkte räumliche Repräsentativität und die bisherigen Annahmen beruhten im Wesentlichen auf einer Modellierung der TU Graz. Deshalb werden ab Juli 2025 in höher belasteten Bereichen an den Autobahnen A 2 und A 9 zwei vollkommen neue Luftgütemessstationen-Standorte zur Erfassung der Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und (PM2.5) sowie Stickstoffdioxid (NO2) in Betrieb genommen, welche die dortigen Immissionen über zumindest ein Jahr aufzeichnen, um die auf Basis von Modellierungen errechneten Immissionen messtechnisch zu evaluieren. Nach Abschluss des ersten Messjahres und Endprüfung der Datenqualität ist im Spätsommer 2026 eine fachliche Erstbeurteilung der lokal erhobenen Luftschadstoffkonzentrationen gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft vorzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass in der Gesamtbetrachtung die Einhaltung der Grenzwerte weiterhin gegeben ist. Eine genaue und fortwährende Beobachtung der Entwicklungen in diesem Bereich wird sichergestellt.
Neue EU-Luftqualitätsrichtlinie ab 2030 ist andere Thematik
Vollkommen getrennt davon zu betrachten sind die ab 2030 geltenden EU-Grenzwerte, wo ein IG-L-Tempolimit keine Rolle spielt. Der „Lufthunderter" war ohnehin nicht zur Verbesserung der großflächigen Luftschadstoffbelastung konzipiert. Dessen Ziel war der damals noch notwendige Schutz der autobahnnahen Wohnnachbarschaft und ist somit für den Großraum Graz von geringer bis keiner Relevanz. Die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie ist jedenfalls am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten, nun bleiben zwei Jahre für die Umsetzung in nationales Recht. Hier klären das zuständige Bundesministerium und die entsprechenden Abteilungen des Landes die weitere Vorgehensweise, bis im Laufe des Jahres 2026 die rechtlichen Rahmenbedingungen für allfällige Maßnahmen zur Erreichung der Grenzwerte feststehen. In sogenannten „road maps" ist in Abstimmung mit dem Ministerium bis Dezember 2028 ein Plan zur Luftreinhaltung zu erstellen, auch, um eine mögliche Fristerstreckung zur Erreichung der Ziele gewährt zu bekommen. (Quelle: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/luft/recht/revision.html)
Es gilt in jedem Fall, sachliche und vernünftige Strategien zu entwickeln, um die steirische Umwelt zu schützen, dazu zählt beispielsweise ein kürzlich in Begutachtung gewesener, umfassender Gesetzesentwurf im Sinne einer Effizienzsteigerung und Beschleunigung für den Ausbau von erneuerbaren Energien (RED III). Für hermetisch abgeriegelte Innenstädte und finanziell unerfüllbare Vorgaben für die Bereiche der Industrie, der Landwirtschaft und des Gewerbes steht diese Landesregierung sicherlich nicht zur Verfügung.
„Mit der Aufhebung des Lufthunderters entlasten wir nun täglich tausende Pendler auf den Teilstrecken der A 2 und A 9. Langjährige Luftgütemessungen haben gezeigt, dass die bestehenden Grenzwerte überwiegend eingehalten werden können und die Situation durch die technische Entwicklung der Fahrzeuge immer besser wird. Wir setzen mit dieser Maßnahme unser Regierungsprogramm mit einem weiteren Schritt um", so Landeshauptmann Mario Kunasek.
„Unserer Landesregierung ist es wichtig, in der Verkehrspolitik die Lebensrealität aller Steirerinnen und Steirer widerzuspiegeln. Kein Verkehrsmittel soll gegen das andere ausgespielt werden und schon gar nicht im ländlichen Raum. Die Abschaffung des IG-L-100er ist aktuell möglich, was für viele Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung darstellt. Wir werden die Entwicklungen aber natürlich weiterhin genauestens beobachten. Das heißt auch, bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zum Schutz der steirischen Umwelt zu setzen. Maßnahmen für die Erreichung der ab 2030 gültigen Grenzwerte werden weiterhin genauestens im Blick behalten, um einen ausgewogenen Weg für die Steirerinnen und Steirer zu finden", so Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.
„Bei vielen Steirerinnen und Steirern war die Akzeptanz für den sogenannten ‚Lufthunderter‘ schlichtweg nicht mehr gegeben. Die Werte der Fahrzeuge haben sich verbessert, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Datenlage geben es zudem auch her. Unsere Aufgabe in der Politik ist es, dann die entsprechenden Entscheidungen zu treffen und genau das haben wir als Landesregierung gemacht. Mit meiner Unterschrift wird in Kürze das „IG-L"-Symbol auf den steirischen Autobahnen - mit Ausnahme vom Teilstück bei Feldkirchen zwischen Graz Ost und West - erlöschen. So können die steirischen Pendler und alle Autofahrer wieder die auf Autobahnen vorgesehenen 130 km/h rund um Graz fahren, sofern aus anderen Gründen keine geringeren Geschwindigkeiten gelten", so der zuständige Landesrat Hannes Amesbauer.
Graz, am 14. April 2025
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.