Rücknahme der Sanierungsgebiete in den Bezirken Murtal, Bruck-Mürzzuschlag und Leoben
Die Feinstaubmaßnahmen des Landes Steiermark greifen
Heute startet das Begutachtungsverfahren zur Novelle der Steiermärkischen Luftreinhalteverordnung 2011. Wesentlicher Inhalt dabei ist die Rücknahme der Feinstaub-Sanierungsgebiete im Aichfeld (Bezirk Murtal) und der Mur-Mürz-Furche (Bezirke Bruck-Mürzzuschlag und Leoben). Ein Inkrafttreten der Verordnungsänderung ist noch im Juli dieses Jahres geplant.
Die vorgesehene Maßnahme ist dem insgesamt positiven Trend der Feinstaub-Immissionen in der Steiermark der letzten 15 Jahre geschuldet. Besonders in der Obersteiermark haben sich die Messdaten überproportional stark verbessert. Dort wird dieser abnehmende Trend bestätigt. So konnten etwa seit dem Jahr 2012 an sämtlichen Messstellen der sogenannten „Mur-Mürz-Furche" die Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes-Luft hinsichtlich der zulässigen Zahl an Überschreitungen des Grenzwertes durchgehend und deutlich eingehalten werden.
Der neue Umweltlandesrat Anton Lang dazu: „Die guten Feinstaubwerte der letzten Jahre zeigen, dass die Maßnahmen des Landes zur Luftreinhaltung greifen. Das erlaubt uns nun auch, die derzeit verordneten Sanierungsgebiete im Aichfeld und der Mur-Mürz-Furche zurückzunehmen. Diese Maßnahme kommt auch der Wirtschaft in der Obersteiermark zugute, da die strengeren Regelungen, die für die Sanierungsgebiete gelten, nun nicht mehr zur Anwendung kommen."
Ausweitung der LKW-Fahrverbote
So positiv die Entwicklung beim Feinstaub ist, so konsequent müssen jetzt und auch in Zukunft die Maßnahmen zur Reduktion der derzeit zu hohen Stickstoffdioxidbelastung (NO2) sein.
Aufgrund der bestehenden NO2-Belastung und des Mahnschreibens der Europäischen Kommission des Jahres 2016 bezüglich der Nichteinhaltung des Grenzwertes müssen zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffbelastungen getroffen und umgesetzt werden. „Auch wenn sich die Situation der Feinstaubbelastung kontinuierlich verbessert, so muss zugleich verstärkt Augenmerk auf die NO2-Belastung gelegt werden. Daher ist das Land Steiermark auch im Verkehrsbereich gefordert und werden wir in Bezug auf LKWs mit schlechten Abgaswerten Maßnahmen setzen", so Lang zur Ausweitung der LKW-Fahrverbote.
In der Luftreinhalteverordnung wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Reduktion der NO2-Emission umgesetzt. Bisher umfasste das LKW-Fahrverbot Schwerfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t und mit einer Abgasklasse schlechter EURO I, II und III. Dieses Fahrverbot in den künftigen Sanierungsgebieten soll nunmehr auf alle LKW - ohne Gewichtslimit - ausgedehnt werden. Für die Umsetzung ist eine eineinhalbjährige Übergangsfrist vorgesehen- die Bestimmung tritt erst mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Entsprechende Regelungen sind übrigens bereits in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland in Kraft.