Buchmann: „Die EU darf erfolgreiche Regionen nicht bestrafen!“
Graz, 14. Februar 2013 - Europalandesrat Christian Buchmann empört sich über das Ansinnen der Europäischen Union, erfolgreichen Regionen in Zukunft die Förderung großer Unternehmen untersagen zu wollen.
„Dieses Ansinnen ist massiv wettbewerbsverzerrend und gefährdet innovative Wirtschaftsregionen wie die Steiermark - es kann nicht sein, dass wir jetzt in wirtschaftlich angespannten Zeiten dafür bestraft werden, dass wir auf Wachstum durch Innovation setzen und damit ein Ziel der Europa 2020-Strategie bereits jetzt hervorragend umsetzen", so Buchmann. Um die Auswirkungen in Zahlen zu verdeutlichen: Die SFG hat seit 2007 in der Steiermark insgesamt 104 Investitionsprojekte von 84 Großunternehmen unterstützt. Diese Unternehmen haben in diesem Zeitraum Investitionen von etwa einer Milliarde Euro getätigt, damit 22.000 Arbeitsplätze gesichert und 1.500 neue geschaffen.
Wettbewerb nicht verzerren
Der Entwurf der EU-Kommission sieht vor, dass Großunternehmen nur mehr bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Energie- und Umweltmaßnahmen unterstützt werden können. In weniger gut entwickelten Regionen können auch weiterhin Investitionsprojekte von Großunternehmen gefördert werden. Dazu zählen etwa Regionen in den östlichen Nachbarländern. „Die EU bekennt sich in ihrer Wettbewerbspolitik zu einem freien, unverfälschten Wettbewerb und plant mit den neuen Regionalleitlinien genau das Gegenteil", so Buchmann, der aber nicht nur negative Effekte für Großunternehmen befürchtet. „Die Investitionen von großen Unternehmen führen in vielen Fällen auch zu Aufträgen für regionale Zulieferbetriebe. Wenn diese Investitionen ausbleiben oder gar Unternehmen abwandern, wirkt sich das auch negativ auf Klein- und Mittelbetriebe aus."
Der Ausschuss der Regionen (AdR) hat sich in seiner Stellungnahme auch dafür ausgesprochen, dass die Schwelle für die Definition von Großunternehmen von derzeit 250 auf 750 Mitarbeiter angehoben wird. „Ich erwarte mir von der EU-Kommission, dass sie in dieser für die Regionen so wichtigen Angelegenheit die Meinung des AdR berücksichtigt und eine ausgewogenere Regelung trifft", so Buchmann abschließend.