Pflege: Weniger Betten, mehr Unterstützung für Angehörige
Land legt Bedarfs- und Entwicklungsplan Pflege in der Steiermark vor
In der Steiermark gibt es 12.177 Pflegeplätze in Heimen und stationären Einrichtungen. Davon sind 1500 nicht belegt. Zum Teil aus organisatorischen Gründen (z.B. Umbauten), zum Teil, weil die Nachfrage in einigen Regionen fehlt. Insbesondere die Bezirke Radkersburg, Murau und Deutschlandsberg sind überversorgt, in urbanen Zentren gibt es noch Bedarf.
Die Studien zum Pflegeplan haben ergeben, dass die Steiermark bis 2020 wegen des stark steigenden Anteils der Älteren 2310 zusätzliche Pflegebetten braucht. Diese werden künftig zielgenau bewilligt, wo sie gebraucht werden.
Rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in der Steiermark werden zu Hause gepflegt. Um den pflegenden Angehörigen ihre Arbeit zu erleichtern, hat Landesrätin Edlinger-Ploder eine Reihe von Neuerungen in Planung:
Die mobile Hauskrankenpflege und Tageszentren werden ausgebaut.
Ein Case- und Care-Management soll flächendeckend beraten und die optimalen Betreuungsformen organisieren. In Pilotversuchen wird ausprobiert, ob eine Verankerung an der Bezirkshauptmannschaft oder am in Einrichtung befindlichen Gesundheitszentrum zielführender ist.
Betreutes Wohnen wird ausgebaut und die Bedingungen werden verbessert.
Die Möglichkeiten für Kurzzeitpflege im Pflegeheim oder Übergangspflege im Krankenhaus wird ausgebaut, ein Betreuungsdienst (der 4. Dienst) für Angehörige installiert.
Angehörigenbeiräte in Pflegheimen und auf Landesebene werden eingerichtet. So sollen pflegende Angehörige beratend integriert und Wünsche und Anliegen der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen transportieren werden.
Es gibt einen eklatanten Mangel an diplomiertem Personal - auch deshalb, weil viele Fachkräfte in Spitälern beschäftigt werden. Es soll nun ein Personalentwicklungsplan erstellt werden. Gleichzeitig will Edlinger-Ploder im Bereich der Spitäler für Nicht-Pflegetätigkeit eine neue Gruppe von Beschäftigten, den „hauswirtschaftlichen Dienst" schaffen, um diplomiertes Personal für Pflegeheime und Hauskrankenpflege freizuspielen. Neue Kompetenzen werden definiert und Ausbildungen vorbereitet.
Pflegefinanzierung auf Jahre sichern
Um die Pflege und ihre Finanzierung auf Jahre hin abzusichern setzt das Land verschiedene Maßnahmen. Dazu zählen die Einführung des Pflegeregress und die Unterbringung in stationären Einrichtungen erst ab der Pflegestufe 4. Die Abschaffung des Pflegeregress hat dazu geführt, dass überdurchschnittlich viele Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 bis 3 in Pflegeheimen untergebracht wurden, obwohl eine Pflege zu Hause mit entsprechender Unterstützung möglich wäre und dies überwiegend auch dem Wunsch der Betroffenen entspricht, so lange als möglich zu Hause gepflegt zu werden.