LR. Edlinger-Ploder fordert: Klarheit für Koralm, Presseinformation vom 19.09.2009
Die steirische Eisenbahninfrastruktur, insbesondere die Achse von Wien - Steiermark - Kärnten - Italien, ist ein wichtiger Faktor für die Erreichbarkeit der Steiermark als Wirtschaftsstandort, aus diesem Grund ist die Erweiterung des steirischen Eisenbahnnetzes durch den Bau der Koralmbahn unabdingbar.
Das Land Steiermark hat im Jahr 2004 gemeinsam mit dem Land Kärnten mit dem Bund und der ÖBB einen Vertrag über die Realisierung und Finanzierung der Koralmbahn abgeschlossen. Demnach leisten die beiden Länder zur Koralmbahn mit den derzeit auf insgesamt 5,2 Mrd. EUR geschätzten Investitionsvolumen, einen Beitrag von jeweils insgesamt 140 Mio. EUR bzw. von 2008 bis 2026 Jahresraten von jeweils 7,78 Mio. EUR. Die bisherig geleisteten Beiträge betragen demnach 15,56 Mio. EUR. Die ÖBB hat ihrerseits bereits einen Betrag von insgesamt ca. 1,0 Mrd. EUR investiert.
Zur begleitenden Kontrolle des Projektes bzw. für strategische Entscheidungen wurde eine projektbegleitende Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des BMVIT, der ÖBB, der Städte Graz und Klagenfurt, der angrenzenden Regionen sowie der beiden Länder Kärnten und Steiermark eingerichtet.
Entsprechend der medialen Berichterstattung wurde seitens der Ländervertreter festgestellt, dass sich die vorgestellten Termine gegenüber dem vergangen Jahr nach hinten verschoben haben. Es wurde ebenfalls festgehalten, dass bautechnisch und sachlich bedingte Verzögerungen eine Verschiebung der Fertigstellung mit 2018 akzeptiert werden können, wenn diese hinreichend begründbar sind. Es wurde jedoch mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Verschiebung der Fertigstellung aufgrund von Umschichtungen innerhalb des ÖBB-Rahmenplans zugunsten anderer Eisenbahnprojekte mit Verweis auf den gegenständlichen Vertrag nicht akzeptiert werden können.
In diesem Zusammenhang wurde einerseits um Übermittlung des aktuell gültigen Rahmenplanes für alle Abschnitte der Koralmbahn, sowie um eine Darstellung der technischen und sachlichen Rahmenbedingungen und deren aktuellen Terminauswirkungen ersucht, um mit diesen Informationen in weiterer Folge die Verschiebungen aufgrund bautechnischer bzw. finanzierungstechnischer Ursachen beurteilen zu können.
Frau Bundesministerin Doris Bures und das BMVIT haben betont, dass der Bund nach wie vor zu dem Projekt steht und dass der ÖBB-Rahmenplan die Quoten für die Koralmbahn enthält.
Allerdings wird stets auf den beschlossenen Rahmenplan verwiesen, der die Periode zwischen 2009 und 2014 enthält, und in dem, wie mittlerweile bestätigt, in den betreffenden Jahresquoten gegenüber den Jahresquoten aus dem vorigen Rahmenplan 2008-2013 im Projekt Koralmbahn insgesamt 594 Mio. EUR weniger enthalten sind.
Die Änderung des Rahmenplanes muss zwar nicht zwingend eine Verschiebung des Fertigstellungstermins mit 2018 bedeuten, aber um dies als Vertragspartner beurteilen zu können, fehlen den Ländern entsprechende Unterlagen.
Daher fordert Verkehrslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder in der montäglichen Regierungssitzung mittels „Statusbericht Koralmbahn" nochmalig eine schlüssige Darstellung von technischen und sachlichen Informationen beim Bund ein.