25 Millionen Euro an Garantien für Unternehmen in der Kreditklemme
Das Wirtschaftsressort des Landes unterstützt Unternehmen, die von der Kreditklemme betroffen sind. Auf Antrag von Wirtschafts- und Innovationslandesart Dr. Christian Buchmann (VP) wurden am 2.2.2009 in der Landesregierung die dafür nötigen Schritte einstimmig beschlossen.
Schon im Dezember des Vorjahres haben Landesregierung und Landtag beschlossen, dass die im Wirtschaftsressort vorbereiteten Haftungsinstrumentarien für Unternehmen in Turbulenzen umgesetzt werden können. Es sollen gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWSG) Haftungen und Garantien in der Gesamtgrößenordnung von insgesamt 25 Millionen Euro mit dem Ziel übernommen werden, den steirischen Unternehmen aus der Kreditklemme zu helfen. „Aufgrund der Austrocknung der Kreditmärkte erhalten derzeit selbst gesunde Unternehmen oftmals nicht die von ihnen benötigten Kredite, was ihre Geschäftstätigkeit ernsthaft gefährden kann", erklärt der Landesrat.
Das vorgesehene Haftungsprogramm „Zukunfts!Sicher" der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) soll in Zukunft eine Mithaftung des Landes Steiermark bei Investitionskrediten ermöglichen. Das Haftungsprogramm „Krisen!Sicher" der SFG sieht eine Mithaftung des Landes bei Überbrückungskrediten für besonders von der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffene Unternehmen vor.
Um diese beiden Haftungsprogramme auch den EU-Gesetzen und dem Steirermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetz entsprechend einsetzen zu können, wurden heute zwei rechtliche Schritte beschlossen:
Erstens wird das Wirtschaftsförderungsgesetz derart adaptiert, um in Zukunft auch die Vergabe von Landesgarantien zu ermöglichen. Zweitens ergreift die Steiermark als erstes Bundesland in Österreich die von der Europäischen Union eingeräumte Möglichkeit zur Installierung einer Dachrichtlinie „Überbrückungsmaßnahmen während der Finanz- und Wirtschaftskrise im Geltungsbereich des Bundeslandes Steiermark". So können die Mitgliedsstaaten insbesondere zu erleichterten Bedingungen Zinsenzuschüsse, Kreditbürgschaften mit günstigeren Prämien, höhere Risikokapitalbeihilfen für KMU und direkte Zuwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro gewähren. Alle Maßnahmen gelten zunächst nur bis 31.12.2010 und unterliegen bestimmten Auflagen.
„Nur wer schnell hilft, hilft nachhaltig - das Wirtschaftressort des Landes Steiermark hat als erstes in Österreich umgehend die Förderungsinstrumentarien den wirtschaftlich turbulenten Zeiten angepasst und kann damit den Unternehmen unterstützend zur Seite stehen," so Wirtschaftslandesrat Buchmann abschließend.