“Viel!Versprechend“ und „Teil!Haben“: Innovative Finanzierungsprogramme für steirische Unternehmen
Die steirische Wirtschaftspolitik reagiert auf dieses Problem und fördert Unternehmen im Wachstum mit innovativen Finanzierungsinstrumenten. Die neuen Programme „Viel!Versprechend" und „Teil!Haben" sind zwei davon. Sie unterstützen Unternehmen durch die Bereitstellung von Venture Capital oder in Form einer typisch oder atypisch stillen Beteiligung. „So ermöglichen wir Unternehmen, nicht nur gute Ideen zu haben, sondern Innovationen auch umzusetzen", hält Wirtschafts- und Innovationslandesrat Dr. Christian Buchmann fest. In der neuen Wirtschaftsstrategie des Landes Steiermark ist die strategische Leitlinie „Innovative Finanzierung" festgeschrieben, die betont, dass Unternehmen durch unterschiedliche Instrumentarien der Zugang zu „Cash" erleichtert werden soll, um so Wachstum und Innovation möglich zu machen.
Wirtschaftsförderung geht neue Finanzierungswege
Aus diesem Grund beschreitet die Steirische Wirtschaftsförderung SFG über ihre Tochterfirma - die Steirische Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaft StBFG - mit ihren Finanzierungsprogrammen „Viel!Versprechend" und „Teil!Haben!" neue Wege in der Unternehmensfinanzierung. Mit dem Programm „Teil!Haben" bietet die StBFG eine attraktive Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung und unterstützt etablierte Unternehmen in Form einer typisch oder atypisch stillen Beteiligung bis zu 1,5 Millionen Euro bei der Realisierung innovativer Wachstums- und Expansionsprojekte.
Das Programm „Viel!Versprechend" baut auf einem bereits seit einiger Zeit laufenden Finanzierungsangebot der StBFG auf: „Bisher war es uns möglich zu den Mitteln eines Co-Investors 1,25 Millionen Euro als Venture Capital für Unternehmen, deren Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, bereitzustellen", erklärt Alexander Schwarz, Geschäftsführer der StBFG.
Alleininvestor und Rückkaufoption
Neu an diesem Angebot ist nun, dass die StBFG in der Gründungsphase erstmals als alleiniger Venture Capital-Investor tätig werden kann. „Mit einer Beteiligungshöhe von bis zu 300.000 Euro beteiligen wir uns speziell an hoch-innovativen Kleinst- und Kleinunternehmen, deren Gründung nicht länger als drei Jahre zurückliegt", so Schwarz. Ein weiteres wesentliches Merkmal dieses Instruments liegt darin, dass die StBFG als Abschichtung der Beteiligung vorrangig den Anteilsrückkauf durch die Gründer vorsieht. Damit besteht ein gravierender Unterschied zu klassischen Finanzinvestoren, die zur Darstellung ihrer Renditeerwartungen als Ausstiegsszenario den Verkauf des gesamten Unternehmens in Betracht ziehen (sog. „Trade Sale"), was allerdings nicht unbedingt im Interesse der Gründer liegt. Schwarz: „Die StBFG beschreitet hier also einen vollkommen neuen Weg. Mit einer moderateren aber dennoch risikokonformen Renditevorstellung wird ein Rückkauf der abgegebenen Anteile als primäre Ausstiegsvariante angeboten".