Buchmann erlässt neue Öffnungszeiten-Verordnung
Ab 1. Jänner gilt das neue bundesweite Öffnungszeitengesetz. Geschäfte dürfen demnach wochentags bis 21 Uhr und an Samstagen bis 18 Uhr offen halten. Die Sonn- und Feiertage unterliegen weiterhin Ausnahmeregelungen.
Dieses neue Bundes-Öffnungszeitengesetz macht eine Anpassung der Steiermärkischen Öffnungszeitenverordnung notwendig. „Diese wurde im Einvernehmen mit den Sozialpartnern erarbeitet. Durch die Ausdehnung der Öffnungszeiten erwarte ich mir positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Steiermark", hält Wirtschaftslandesrat Buchmann fest.
Die neue Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung ermöglicht das Offenhalten von Verkaufsstellen für bestimmte Waren in genau definierten touristischen Orten. Weiters enthält sie Ausnahmeregelungen für besondere Einkaufsbedürfnisse (wie zB. zu Allerheiligen oder am Muttertag). Künftig dürfen auch Bäckereibetriebe und Verkaufsstellen für Naturblumen ihre Gesamtoffenhaltezeiten auf 87,5 Stunden erhöhen (war bisher auf 81,5 Stunden beschränkt). Die neue Regelung gilt auch für Verkaufsstellen von Süßwaren und für Verkaufsstellen für Obst im Gelände oder am Eingang von Krankenhäusern.
Überarbeitet und den lokalen Bedürfnissen angepasst wurden zudem die regionalen Sonderreglungen zum Beispiel für Wallfahrtsorte, Stifte, Ausflugsziele oder Sport- und Freizeitorte.
Die Öffnungszeitenverordnung tritt per 1. Jänner 2008 in Kraft.