"Koralm-Vertrag ist einzuhalten - ohne wenn und aber", Presseinformation vom 04.02.2007
Verkehrslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder lässt Koralm-Klage gegen Republik prüfen.
Der Vertrag zwischen Republik Österreich, den ÖBB und den Ländern Steiermark und Kärnten sei klar abgefasst, sodass eine missverständliche Interpretation unmöglich sei, konstatierte Edlinger-Ploder. Sowohl was Zeitpunkt und Termine als auch Kosten und Kostenaufteilung betrifft, sei der Vertrag klar und rechtswirksam.Sollten Bundesminister Werner Faymann bzw. die ÖBB den Vertrag brechen, werde sie Landeshauptmann Voves und der Stmk. Landesregierung eine Klage vorschlagen. Als Voraussetzung für die Klage habe sie zur Feststellung des „eintretenden Schadens durch verspätete Errichtung“ bereits bei einem angesehenen Wirtschaftswissenschaftler um ein Angebot für die Errechnung der Schäden für das Land Steiermark angefragt und das Angebot auch schon auf dem Tisch. „Ich werde am Montag den Auftrag für diese Vorarbeit zur Klagseinbringung erteilen“, entschied Verkehrslandesrätin Edlinger-Ploder.
Zudem hat die steirische Verkehrslandesrätin schon am Tag vor der Angelobung der Bundesregierung einen Brief an Minister Faymann geschrieben, in dem sie um einen dringenden Gesprächstermin wegen steirischer Projekte angefragt hat. Eine Antwort gibt es bis dato noch nicht, nur Nachrichten aus den Medien. Dieser Umgang mit den politisch zuständigen Verkehrsreferenten in den Ländern sei zumindest unklug, meint Edlinger-Ploder.
Glücklicherweise wisse sie sich seit einiger Zeit auch einig mit Landeshauptmann Voves, der in einem Zeitungsinterview wörtlich sagte: „Es kann … nicht wie bisher weitergehen, dass die Steiermark in der Warteschlange steht.“ Daher hoffe sie auf ein gemeinsames und konsequentes Vorgehen und Einigkeit in dieser für die Steiermark lebenswichtige Infrastrukturmaßnahme, schloss Edlinger-Ploder heute Sonntag ihre aktuellen Ausführungen zur aufgebrochenen Diskussion.