Meinung von Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer berücksichtigt nicht alle Fakten, Presseinformation vom 13.12.2006
Die nun veröffentlichte Meinung von Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer, die zum Schluss kommt, dass der Vertrag zwischen Bund, Land Kärnten, Land Steiermark und der ÖBB zum Bau des Koralmtunnels verfassungswidrig ist, weil kein volkswirtschaftlicher Nutzen nachgewiesen wurde, beruht auf falschen Fakten. Von verschiedenen Institutionen, wie beispielsweise dem BMVIT, dem renommierten Schweizer Institut „Basler & Partner“ und dem IHS, wurde dieser betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Nutzen mehrfach nachgewiesen. So sind jährlich volkswirtschaftliche Effekte von € 170 Mio. sowie ein mehrfacher Rückfluss der € 4 Mrd. Investitionen zu erwarten.
Edlinger-Ploder: „Neben der allgemeinen Rechtsgrundlage gibt es eine Verpflichtung der politischen Entscheidungsträger, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Steiermark und Kärnten Wort zu halten. Es kann nur eine Zustimmung der steirischen Vertreter in Wien zu einer Bundesregierung geben, die ein klares Bekenntnis für den Süden Österreichs abgibt.“