Sperre der Tauernautobahn - Gemeinsame Lösung gefunden! Presseinformation vom 17.10.2006
Durch die Sperre der Tauernautobahn ist eine der wichtigsten Nord – Süd Verbindungen unterbrochen, was u.a. gravierende Erschwernisse für den gesamten Güterverkehr auf der Straße mit sich bringt. Beispielsweise müssten Frächter aus Villach, um nach Deutschland zu gelangen, den Felbertauerntunnel als Auswegroute wählen, was allein für eine Strecke einen Umweg von rund 150 Kilometern mit sich brächte. Umgekehrt ist es aber auch den aus Norden (Salzburg, Deutscher Raum, Bezirk Liezen) kommenden Frächtern mit der Destination Italien nicht zumutbar, entweder den Weg über die A9 und die A2 bzw. den Weg über Salzburg und den Felbertauerntunnel nach Süden zu nehmen.
In einer gemeinsamen Aktion mit dem Land Kärnten hat man nun eine praktikable und sofort umsetzbare Lösung dahingehend gefunden, als für die Dauer der Sperre der Tauernautobahn folgende Maßnahmen gesetzt wurden:
Sperre der B317: Gemäß § 2 lit.c sind vom Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t ausgenommen: Fahrten mit Fahrzeugen für Gebiete, die ohne Benützung der vom Verbot erfassten Wegstrecke nicht erreicht werden können. Damit ist es auf Grund der besonderen Situation möglich, dass für die Dauer der Sperre der Tauernautobahn der Nord – Süd Verkehr über diese Ausweichroute abgewickelt wird, weitere Ausnahmen sind damit nicht gegeben.
Obdacher Bundesstraße: Von Kärntner Seite wird das zur Zeit auf der Obdacher Bundesstraße ab der Kärntner Landesseite verhängte Fahrverbot für die Dauer der Sperre der Tauernautobahn aufgehoben.
B99 – Katschbergbundesstraße: Die hier verhängte Gewichtsbeschränkung von 3,5 t wird ebenfalls für die Dauer der Sperre der Tauernautobahn auf 12 t erweitert.
Durch diese konsensuale Vorgangsweise der beiden Bundesländer ist damit rasch und unbürokratisch von Seiten der Verantwortlichen reagiert worden