Rechnungshofbericht zum Semmeringbasistunnel bestätigt die jahrelange Kritik der Steiermark, Presseinformation vom 01.03.2006
Der jüngste Bericht des Bundesrechnungshofes über die Prüfung des Projektes Semmeringbasistunnel bestätigt die jahrelange Kritik der Steiermark. So wird darin festgehalten, dass die Aufhebungen der naturschutzrechtlichen Bescheide durch das Höchstgericht missachtet wurden. Mit dem Projekt „Semmeringbasistunnel neu“ wurden durch Landeshauptmann Waltraud Klasnic nicht nur auf politischer Ebene die Weichen für die Umsetzung gestellt, sondern sind auch maßgebliche Vorgaben verbunden:
So ist das deutlich geringere Steigungsverhältnis (Flachbahn) im Tunnel gegenüber dem bisherigen Projekt eine Qualitätsverbesserung für den Güterverkehr. Weiters liegt auch eine wichtige Vorgabe im Bereich der Finanzierung, es müssen so weit als möglich die bisher getätigten Investitionen einbezogen werden.
Als zeitliche Rahmenbedingungen sind hervorzuheben, dass der Baubeginn 2010/2011 erfolgen soll, damit eine zeitnahe Fertigstellung mit der Koralmbahn erfolgen kann. Für die „Südbahn neu“ die Chancen auf Realisierung.
Edlinger-Ploder: „Die Steiermark hat immer Kritik an den naturschutzrechtlichen Bescheiden, die vom niederösterreichischen Naturschutzlandesrat Emil Schabl (SPÖ) unterfertigt wurden, geübt. Dies hat der Rechnungshof nun endgültig bestätigt. Die Modernisierung der Südbahn hat auf Bundesebene mit Verkehrsminister Dr. Rudolf Streicher begonnen und bisher acht Amtsinhaber/innen verbraucht. Ziel muss es nun sein, gemeinsam mit dem Land Niederösterreich an der Realisierung des Projektes „Semmeringbasistunnel neu“ zu arbeiten, um den Menschen in der Region ein ehrlicher und verlässlicher Partner zu sein.“