Neuer Lehrgang für Popularmusik am Johann-Joseph-Fux-Konservatorium, Presseinformation vom 06.10.2004
Mit der Einführung des neuen Lehrgangs für Popularmusik rägt das Johann-Joseph-Fux-Konservatorium als erstes Konservatorium Österreichs - der musikalischen Realität Rechnung, die zeigt, dass zwischen den speziellen Musikformen Klassik, Jazz und Volksmusik ein breites Spektrum an Unterhaltungs- bzw. Popularmusik gewachsen ist. (u.a. Pop- und Rockmusik, Schlagermusik, Latin, etc.). Zudem sind die gegenseitigen Einflüsse der Unterhaltungsmusik bzw. „traditionellen Volksmusik“ weltweit größer geworden. Durch die Vermischung dieser Musik und durch den Einfluss „populärer“ Rhythmen auf den Jazz (oder umgekehrt) lässt sich die Musik nicht mehr in „Klassik und Jazz“ einteilen. Der Anteil an „Popularmusik“ ist – spätestens seit den Beatles - groß und einflussreich geworden.
Das erste Jahr ist als Pilotphase anzusehen und wird als Eingangsphase bzw. Aufbaulehrgang geführt. Im Laufe der nächsten Wochen bis Weihnachten 2004 wird sich in Gesprächen mit der Kunstuniversität klären, ob die „Popularmusik am Konservatorium“ als Lehrgang oder als IGP-Studium mit dem Abschluss „Lehrbefähigung“ weiter geführt wird.
Im ersten Jahr können als Hauptfachinstrumente Trompete und Saxophon, E-Bass, Schlagwerk und Gitarre – also die gebräuchlichsten und besonders häufig eingesetzten Instrumente in der Popularmusik– gewählt werden.
Im beginnenden Stadium ist für maximal 20 Lehrgangsteilnehmer Platz.
Der Lehrplan ist für 8 Semester ausgelegt, kommt in dieser Form aber nur zum Tragen, wenn es sich später um ein IGP-Studium handelt. Wird die „Popularmusik“ am Konservatorium künftig als Lehrgang geführt, wird der Lehrplan noch angepasst.
Im Lehrplan sind neben dem Unterricht am Hauptfachinstrument auch Vorlesungen wie (beispielsweise) Ear-Training, Notation u. Harmonielehre, EDV- und Softwarekunde, Analyse der Popularmusik, Komposition und Arrangement, Bühnen- und Aufnahmeelektronik, Englisch, Musikgeschichte, Tonträgerkunde, Einführung in das Musikmanagement ... vorgesehen.
Der Lehrgang ist als Zusatzqualifikation für Studierende anzusehen. Sollte die „Popularmusik“ zum IGP-Studium erhoben werden, wird die Ausbildung mit der Lehrbefähigung zum „Popularmusiklehrer“ abgeschlossen.
Aufnahmebedingungen:
- Mindestalter: 17 Jahre – Höchstalter: 30 Jahre (Ausnahmen möglich)
- Entsprechendes Können am Instrument, Begabung für Improvisation, rhythmisches Gefühl, musiktheoretische Kenntnisse
- Fremdsprachige Aufnahmebewerber müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
- Bestandene Aufnahmeprüfung
Aufnahmeprüfung:
Die Aufnahmeprüfung dient der Feststellung des Ausbildungsstandes
- im zentralen künstlerischen Fach (zkF)
- im musiktheoretischen Bereich
sowie der Feststellung der physischen Eignung für den gewählten Studiengang.
- 2 Stücke aus dem Bereich Popularmusik sind auf dem als zkF gewählten Instrument vorzutragen:
- 1 Blues (stilistisch frei mit Lead Sheet)
- 1 Stück freier Wahl - Schriftliche und mündliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre sowie ein Gehörtest.
- Aufnahmegespräch
- Schriftlicher und mündlicher Test zur Feststellung der Beherrschung der deutschen Sprache (für fremdsprachige Aufnahmewerber)