Förderrichtlinie für Fußverkehrskonzepte beschlossen
Ziel ist es, die Wegeanteile des Fußverkehrs im Alltag zu steigern
Vor ziemlich genau einem Jahr, nämlich am 10. Oktober 2023 wurde die Fußverkehrsstrategie Steiermark 2030+ auf Antrag von Verkehrsreferent LH-Stv. Anton Lang beschlossen. Auf deren Basis hat die Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau eine einjährige Pilotphase zur Förderung des Fußverkehrs durchgeführt. Im Zuge der Pilotphase wurden 15 Städte und Gemeinden unterschiedlicher Größe und Struktur bei der Erstellung des Masterplanes Gehen bzw. des Fußverkehrskonzeptes, ersten Planungen sowie ersten Umsetzungen inhaltlich und finanziell unterstützt. Begleitet wurde der Prozess von einem interdisziplinären Gremium aus den Fachbereichen Gesamtverkehr, Bestandsinfrastruktur, Öffentlicher Verkehr und Baukultur unter Einbindung der jeweiligen Baubezirksleitungen sowie der Technischen Universität Graz (Institut für Städtebau und STS Unit) als wissenschaftlicher Inputgeber.
„Das Zufußgehen ist für Menschen seit jeher die einfachste Fortbewegungsart. Verbesserungen für eine Fußgänger:innen-freundlich gestaltete Infrastruktur in nachhaltigen Städten und Gemeinden sind für das Land Steiermark extrem wichtig. Es freut mich, dass in der vergangenen Regierungssitzung eine dementsprechende Förderrichtlinie beschlossen wurde", informiert Verkehrsreferent LH-Stv. Anton Lang
„Gerade im ländlichen Raum gibt es oft noch Aufholbedarf bei Gehsteigen und anderer Infrastruktur für Fußgänger. Hier möchten wir ansetzen und Gemeinden bei der Planung und Errichtung unterstützen. Denn die richtige Infrastruktur bringt die nötige Sicherheit für einen Spaziergang im Ort oder einem Besuch bei Freunden und Familie. Damit stärken wir unsere Regionen und die Mobilität der Steirerinnen und Steirer", sagt Landesrätin Simone Schmiedtbauer.
Inhaltlich haben sich die zu fördernden Maßnahmen auf nachfolgende Säulen auszurichten:
I. Infrastruktur errichten & öffentliche Räume gestalten
II. Organisation, Kooperation & Strukturen
III. Kommunikation & Bürger:innen-Beteiligung
Grundlage für die Förderung ist die gemeinsam beauftragte Erstellung eines „Örtlichen Fußverkehrskonzeptes" bzw. „Lokalen Masterplans Gehen" einschließlich einem allgemein gültigen, umfangreichen Maßnahmenkatalog, wobei hier 50 % der Kosten seitens des Landes Steiermark übernommen werden. Gefördert werden sodann sowohl die Planung als auch die Umsetzung dieser zu mehrjährigen Maßnahmenbündel zusammengefassten Maßnahmen.
„Ziel und Förderzweck ist es, die Wegeanteile des Fußverkehrs im Alltag zu steigern und damit den öffentlichen Raum attraktiver zu machen - für mehr Lebensqualität in Ortskernen und dicht verbauten Gebieten. Zur besseren Anschaulichkeit wurde auch ein Leitfaden zur Strategie sowie zum Förderablauf erstellt", so Projektleiter Peter Sturm von der A16.
19. Oktober 2024