Steirisches Pflege- und Betreuungsgesetz: Begutachtung abgeschlossen
Vor rund einem Monat wurde der Entwurf des Pflege- und Betreuungsgesetzes vorgestellt. Damit verbunden ist auch eine Novellierung des Behindertengesetzes. Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens wurden nun über 60 Stellungnahmen abgegeben. Sie alle werden nun gesichtet und gegebenenfalls eingearbeitet. „Wir wollen, dass das Gesetzespaket noch vor dem Sommer beschlossen werden kann“, zeigen sich LR Karlheinz Kornhäusl und LR Doris Kampus optimistisch.
Graz (29. Mai 2024).- Der demografische Wandel ist auch für das Pflegewesen eine große Herausforderung, denn er führt zu einem steigenden Betreuungsbedarf. Um alle gesetzlichen Regelungen in der Steiermark in einem Gesetz zusammenzufassen und damit einen besseren Überblick zu schaffen und sowohl in der Angebotsgestaltung als auch in der Vollziehung Klarheit zu gewährleisten, wurde ein Entwurf des „Steirischen Pflege- und Betreuungsgesetzes“ ausgearbeitet. Die Basis dafür bildet ein Allparteienantrag im Landtag Steiermark. „Die Pflege kennt keine Parteigrenzen und betrifft alle Steirerinnen und Steirer. Daher werden wir, sobald die Stellungnahmen eingearbeitet sind, auch die Klubobleute und Pflegesprecher aller Landtagsfraktionen zu einem Gespräch einladen, um gemeinsam über das neue Gesetz zu diskutieren“, laden Landesrat Karlheinz Kornhäusl und Landesrätin Doris Kampus zur Zusammenarbeit ein.
Am 17. Mai endete die Begutachtungsfrist für das „Steirische Pflege- und Betreuungsgesetz“ sowie für die Novellen zum Behindertengesetz und zum Sozialhilfegesetz. Über 60 Stellungnahmen sind bis dahin beim Land eingelangt. Sie alle werden aktuell von der Abteilung 8 – Gesundheit und Pflege, der Abteilung 11 sowie vom Verfassungsdienst des Landes gesichtet und geprüft. Mit diesem Vorgehen soll sichergestellt werden, dass dieses umfassende Gesetzes-Paket nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis eine solide Grundlage für die steirische Pflegelandkarte darstellt. „Wir möchten uns bei all jenen bedanken, die sich in den vergangenen Wochen in diese Diskussion eingebracht und wertvolle Impulse abgegeben haben. Die Vielzahl und die Vielfalt der Stellungnahmen zeigen, wie wichtig uns allen die bestmögliche Pflege und Betreuung sowie die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe ist“, betonen Kornhäusl und Kampus.
„Die eingelangten Stellungnahmen enthalten sehr wichtige Inputs. Aufgrund der Komplexität der Materie zeigen sich bereits erste Punkte, wo wir bis zum Beschluss noch Änderungen vornehmen werden, denn wir wollen ein praxistaugliches Gesetz, das für Bewohner, Mitarbeiter und Betreiber Verbesserungen schafft“, erläutert Landesrat Kornhäusl. Beispielhaft wird es etwa bei der Definition des Gemeinnützigkeitsbegriffs sowie bei den Kontrollwerkzeugen für die Heimaufsicht noch Adaptierungen geben.
Aus Sicht des Sozialressorts ist insbesondere auf eine Neuerung im Behindertengesetz hinzuweisen, die im Zuge der notwendigen Novellierung erfolgt und die Verpflichtung zur Blackout-Vorsorge in Einrichtungen der Behindertenhilfe verankert. Landesrätin Kampus: „Die Betreiber müssen sich rechtzeitig darum kümmern, in Krisensituationen den Betrieb aufrechterhalten zu können. Hier haben wir Anregungen aus dem Begutachtungsprozess aufgenommen und umgesetzt, um für noch mehr Sicherheit zu sorgen.“
„Ein großer Dank gebührt auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den involvierten Referaten, die seit Monaten mit größtem Engagement daran arbeiten, diese komplexe Materie in ein verständliches und lebbares Gesetz zu gießen“, so Kornhäusl und Kampus abschließend.
Rückfragehinweise:
- Andreas Kaufmann | Büro Landesrat Kornhäusl | Tel: +43 650 70 193 44 | E-Mail: andreas.kaufmann@stmk.gv.at
- Martin Link | Büro Landesrätin Kampus | Tel: +43 664 9475 301 | E-Mail: martin.link@stmk.gv.at
Graz, am 29. Mai 2024
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at zur Verfügung.
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