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Logistikzentrum Graz-Süd: Geltende Gesetze müssen eingehalten werden

Grazer Gemeinderat hat die grundsätzlichen Festlegungen für die Nutzung des Areals als Gewerbegebiet vor mehr als 20 Jahren getroffen. Für die Abwicklung der weiteren notwendigen behördlichen Verfahren ist die Stadt Graz zuständig.

Umweltlandesrätin Ursula Lackner
Umweltlandesrätin Ursula Lackner
© Land Steiermark / Purgstaller

Graz (27. Juli 2021) - Erstaunt zeigt sich Landesrätin Ursula Lackner über Aufforderungen einzelner PolitikerInnen, sie solle in das UVP-Feststellungsverfahren zum Logistikzentrum Graz-Süd eingreifen. „Wer so etwas erwartet, befindet sich entweder im Wahlkampf, oder hat das Wesen der Demokratie nicht verstanden, zu deren Grundpfeilern die Rechtsstaatlichkeit gehört. Die Behörde hat ihre Entscheidung nach einem umfassenden Verfahren auf Basis des strengen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes getroffen."

„Die grundsätzlichen Festlegungen für die Nutzung des Areals als Gewerbegebiet hat der Gemeinderat der Stadt Graz vor mehr als 20 Jahren getroffen - und damit auch selbst zu verantworten", betont Lackner. „Diese Verantwortung nun auf das Land abschieben zu wollen, ist ein Ablenkungsmanöver. Für die Abwicklung der weiteren notwendigen behördlichen Verfahren ist die Stadt Graz zuständig."

Graz, am 27. Juli 2021

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