Förderimpuls e-carsharing
„Die Förderung des Landes Steiermark für e-carsharing und kommunale Nutzfahrzeuge wird sehr gut angenommen. 79 neue e-carsharing-Fahrzeuge, 13 kommunale Nutzfahrzeuge und 144 neue e-Ladestellen gibt es dadurch zusätzlich in der Steiermark", berichteten der neue Landesrat für Umwelt und Erneuerbare Energien, Anton Lang und der Leiter des Referates für Energietechnik und Klimaschutz (Abteilung 15), DI Dieter Thyr, im Rahmen einer Pressekonferenz in Graz.
Elektrofahrzeuge emittieren lokal keine Schadstoffe und weisen gegenüber konventionellen benzin- oder dieselgetriebenen Kraftfahrzeugen rund 50% weniger Treibhausgas-Emissionen und rund 50% weniger Energieeinsatz auf (Umweltbundesamt, Report 0440, 2014). „Das Land Steiermark setzt daher auf Elektromobilität. Schwerpunkte der Elektromobilitätsinitiative sind die schrittweise Umstellung der Landesflotte, die Förderung von Elektro-Taxis, die Förderung von e-carsharing und kommunalen Elektrofahrzeugen sowie die Ausarbeitung der im Herbst erscheinenden Landesstrategie Elektromobilität", so der neue Landesrat für Umwelt und Erneuerbare Energien, Anton Lang.
e-car-sharing ist die Nutzung von Elektrofahrzeugen durch einen großen Personenkreis. Die Fahrzeuge können dabei über Buchungsplattformen reserviert werden, die Abrechnung erfolgt elektronisch. „Durch ein breites e-car-sharing-Angebot wird den SteirerInnen die Möglichkeit geboten, Elektromobilität aus erster Hand selbst zu erfahren. Bewusstseinsbildung und der Abbau von Vorurteilen ist ein wichtiger Schritt zum Umstieg auf Elektromobilität. Carsharing ist eine Mobilitätsform, bei der Fahrzeuge optimal genutzt werden. Wo öffentlicher Verkehr nicht verfügbar und Fuß- bzw. Radverkehr nicht möglich ist, soll diese Mobilitätsform forciert werden", so Lang.
Die aktuelle Förderausschreibung für „e-carsharing und kommunale Elektrofahrzeuge" ist am 30. April 2016 ausgelaufen. Die eingereichten Projekte wurden nun von einer Fachjury bewertet und 24 innovative Projekte ausgewählt. Insgesamt sind 56 steirische Gemeinden und 18 Unternehmen beteiligt. Die größten Projekte kommen aus dem Vulkanland (23 Gemeinden, 16 Betriebe), dem Murtal (10 Gemeinden) und der Klima-Energie-Region Gröbming (5 Gemeinden).
Die ausgewählten Projekte entsprechen insgesamt in etwa dem Doppelten des ursprünglich vorgesehenen Fördervolumens von einer Million Euro. Landesrat Anton Lang möchte das Fördervolumen auf 2 Millionen Euro anheben, um alle ausgewählten Projekte in der Steiermark zu realisieren. Die finanziellen Mittel dazu sind im Ökofonds vorhanden. Das Förderpaket umfasst 79 e-carsharing-Fahrzeuge samt der dazu erforderlichen Infrastruktur, wie Ladestationen, Buchungsplattformen, Support-Hotline usw. Diese Fahrzeuge werden zum Teil von Gemeinden (52) und zum Teil von Unternehmen (27) angeboten. Als Nutzer kommen GemeindebürgerInnen, MitarbeiterInnen und die allgemeine Bevölkerung in Frage. Derzeit sind in der Steiermark insgesamt 37 e-carsharing-Fahrzeuge von 14 Anbieter im Einsatz (Quelle: Energie Agentur Steiermark GmbH, Stand 14. Juni 2016). Durch die Förderung wird sich das e-carsharing Angebot in der Steiermark mehr als verdreifachen! Es entstehen mit dem Förderpaket des Landes Steiermark darüber hinaus 144 neue Ladestellen. An diesen können je nach Typ - Wallbox oder Ladesäule - jeweils ein bis zwei Elektrofahrzeuge geladen werden. Insgesamt sind das 249 Ladepunkte - ein großer Schritt zur flächendeckenden Abdeckung der Steiermark! Darüber hinaus wird die Anschaffung von 13 kommunalen E-Nutzfahrzeugen gefördert. Der öffentliche Bereich wirkt damit als Vorbild für den Umstieg auf Elektromobilität.
Vorteile:
Bei Kauf:
• NOVA-Befreiung für ausschließlich elektrisch oder elektrohydraulisch betriebene Fahrzeuge: die Einsparung ist vom Nettokaufpreis und den spez. CO2-Emissionen abhängig (Beispiel: Diesel PKW mit 140 g CO2/km und Kaufpreis von 15.000 EUR: NOVA 1.050 EUR)
• Dienstautos: Wegfall des Sachbezugs, maximaler Sachbezug 960 EUR/Monat, reale Einsparung ist abhängig vom persönlichen Steuertarif (bis zu 50 %)
• Firmen: Vorsteuerabzug möglich z.B. für PKW und Kombi mit 0 Gramm CO2-Ausstoss (Ausnahme vom Vorsteuerabzugsverbot neu seit 1.1.2016)
• Förderung des Bundes (für Betriebe, Vereine, Gebietskörperschaften, z.B. 1.500,- Euro für E-Pkw) ist derzeit ausgeschöpft, es wird jedoch eine neue Förderung überlegt
Im Fahrzeugbetrieb:
• geringere Treibstoffkosten: E-Autos ca. € 3,5 pro 100 km (abhängig von Modell und Strompreis), Diesel und Benziner zw. € 7 und € 10 pro 100 km (je nach Modell und Verbrauch)
• Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden: bis zu 864 EUR (bei jährlicher Zahlung der Steuer)
• Versicherungen bieten Vergünstigungen z.B. für die KFZ-Haftpflicht an: bis zu 20 %
• Wartungskosten: ca. 1/3 weniger
Elektrofahrzeuge benötigen weder Schaltgetriebe noch Kupplung.
• Parkgebührenbefreiung in gebührenpflichtigen Zonen, Beispiel Graz (blaue Zone): 0,90 EUR pro halber Stunde
Presseinformation Förderimpuls e-carsharing